Das Urteil gegen Anton Schlecker und seine Kinder im Fall der Schlecker-Insolvenz wurde verkündet.
Anton Schlecker wird wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro verurteilt. Seine Kinder erhalten Haftstrafen in Höhe von 2 Jahren und acht Monaten beziehungsweise 2 Jahren und neun Monaten wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott.
Unfassbar, dass der Vater zusehen muss, wie seine eigenen Kinder ins Gefängnis gehen müssen – während er seine Freiheit behalten kann.
Das wäre Ihnen mit uns nicht passiert !
Das schreibt die Presse:
ZEIT ONLINE
„Bewährung für Anton Schlecker, Haft für seine Kinder Das Gefängnis bleibt Anton Schlecker erspart, seinen Kindern nicht: Das Landgericht Stuttgart hat die Erben des früheren Drogerieunternehmers zu Haftstrafen verurteilt.“
BILD.de
„Grundsätzlich könne es zwar sein, dass sich für Gläubiger aus einem solchen Verfahren noch zivilrechtliche Ansprüche ergeben, erläutert Jurist Bitter. „Nur: Diese Gläubiger haben ja ohnehin Ansprüche angemeldet.“ Relevanter sei diese Möglichkeit bei Insolvenzen von GmbHs, dann könnten sich noch Ansprüche gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer ergeben.[…]“
27.11.2017 – 18:18 Uhr
Tagesspiegel.de
„Der einstige Drogeriekönig Anton Schlecker bleibt auf freiem Fuß.“
27.11.2017 17:48 Uhr
Sueddeutsche.de
„Das Urteil im Schlecker-Prozess ist überraschend und ungerecht.“
27. November 2017, 17:14 Uhr