Die bürgerliche Existenz von Martin Winterkorn ist bedroht, so schreibt es die Frankfurter Allgemeine in Ihrer Online Ausgabe. Sie beruft sich dabei auf verschiedene Wirtschaft- und Rechtswissenschaftler. So heißt es unter anderem:
„Fahrlässige Pflichtverletzung“ – so heißt der Fachbegriff – kann ihre bürgerlicher Existenz vernichten, wie der Rechtsgelehrte Gregor Bachmann erläutert: Dafür muss noch nicht einmal nachgewiesen werden, dass Winterkorn bei der Kontrolle versagt hat. Die sogenannte „Organhaftung“ dreht die Beweislast um und verlangt, dass Winterkorn selbst beweisen muss, alles getan zu haben, um die Regelverstöße zu erkennen und zu ahnden.
Der Experte undWirtschaftsrechtler Wintterle erklärt hierzu im SPIEGEL Interview folgendes:
„Im Haftungsrecht gilt bei Aktiengesellschaften mittlerweile die Beweislastumkehr: Ein Vorsitzender muss nicht nur beweisen, dass er sich pflichtgemäß verhalten hat, sondern auch, dass er nicht schuldhaft etwas unterlassen hat. Und Aufsichtsräte sind verpflichtet, gegen Vorsitzende vorzugehen, weil sie sonst selbst haften müssen. Früher hätte es so ein Verfahren wie den Fall Winterkorn gar nicht gegeben. Das haben wir einer Verschärfung der Rechtsprechung zu verdanken.“
Was für einen Martin Winterkorn gilt, gilt natürlich auch für jeden anderen. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören (oder gehört haben!), müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Gesellschaft oder zum Beispiel ein zuständiger Insolvenzverwalter nach Mitteln und Wegen suchen wird, um Sie persönlich, also mit Ihrem Privatvermögen haftend, in Regress zu nehmen.
Zur Durchführung dieser Prüfung besteht sogar eine gesetzliche Pflicht. So prüft der VW-Aufsichtsrat nach Aussage seines Vorsitzenden Hans Dieter Pötsch, Schadensersatzansprüche gegen Winterkorn gelten zu machen. Der Konzern ist gesetzlich verpflichtet, den ehemaligen Vorstandschef im Fall von Pflichtverstößen haftbar zu machen.
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre bürgerliche Existenz bedroht wird und Ihnen im Zuge der Organhaftung der schwarze Peter zugeschoben wird, dann kontaktieren Sie uns! Selbst wenn Sie sich tatsächlich nichts haben zu Schulden kommen lassen, wie wollen Sie dies ggf. noch Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen beweisen ? Niemand muss Ihnen nachweisen, dass Sie rechtswidrig oder vertragsbrüchig gehandelt haben. Die Beweislastumkehr wird zu Ihrem persönlichen Henker.
Sie denken jetzt vielleicht: Was die Zukunft bringt? Darum kümmere ich mich, wenn es so weit ist! – das ist die falsche Einstellung der Mehrheit. Auf die Herausforderung der kommenden Jahre bereiten wir Sie vor!