Revision abgewiesen: Schlecker Kinder rechtskräftig verurteilt

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der zuvor verurteilten Kinder des einstigen Vorzeigeunternehmers Anton Schlecker abgewiesen. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Den beiden Kindern von Anton Schlecker wurden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott vorgeworfen. Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne in Millionenhöhe aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenzging.

Der Ruf der Schleckers ist nun endgültig und wohl auch nachhaltig zerstört. Das beweisen allein schon all die bundesweit veröffentlichten Artikel und Kommentare. Jetzt warten nur noch die Gefängniswärter, wenn die beiden Verurteilten ihre über zweijährige Haftstrafe absitzen werden.

Nüchtern betrachtet muss man aber auch festhalten, dass die Schleckers Ihre kaufmännischen Sorgfaltspflichten grob vernachlässigt haben - und dadurch das Zepter des Handelns fahrlässig aus der Hand gegeben haben. Schließlich waren es die Versicherer und Lieferanten, die einen Schlussstrich zogen - und die Schleckers endgültig die Möglichkeit zum Handeln abgenommen haben.

Gründe für eine (drohende) Insolvenz kann es viele geben. Unternehmenskrisen gehören zum Wirtschaftskreislauf dazu wie das Ahmen in der Kirche. Daher ist es wichtig, eine eventuell mögliche Krise frühzeitig vorherzusehen - und sich somit die Möglichkeit zu bewahren, aktiv zu handeln. Beispielweise durch einen Unternehmensverkauf.

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