Die EU-Kommission plant laut übereinstimmenden Medienberichten eine „soziale“ Taxonomie für Unternehmen.
„Das Vorhaben zielt darauf ab, neben der Klima- auch die Sozialverträglichkeit von Investitionen zu bewerten“, berichtete das Handelsblatt, dem ein als „vertraulich“ eingestuftes Dokument vorlag, am Donnerstag. Ein Expertengremium habe dazu im Auftrag der EU einen Bericht erstellt. Dieser soll noch im Laufe des Jahres 2022 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Kriterienkatalog greift in nationale Regelungskompetenz ein
Die EU-Kommission greift im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Unternehmen womöglich in nationale Regelungskompetenzen ein, geben bereits jetzt einige Interessenverbände und Politiker zu bedenken. Ungeachtet dessen, dürfte die Thematik den Zeitgeist gewissen Klientel treffen und demnach auf Gehör treffen. So sollen der geplanten Taxonomie folgende Fragen zugrunde liegen: Stiften die Produkte und Dienstleistungen der betreffenden Unternehmen an sich sozialen Nutzen, oder sind sie sozial schädlich? Und verhält sich das Unternehmen abgesehen vom eigentlichen Produkt sozialverträglich, oder nicht?
Das Papier listet auch Beispiele: Unternehmen könnten danach beurteilt werden, ob sie allen Mitarbeitern auskömmliche Löhne zahlen, ob sie vor allem die weniger gut bezahlten Mitarbeiter regelmäßig schulen, wie hoch der Lohnunterschied zwischen Management und regulären Beschäftigten ist, oder in welchem Umfang sie Kinderbetreuung und betriebliche Altersvorsorge anbieten. Bewertet werden soll aber nicht nur der Umgang mit den Mitarbeitern und die Bedingungen für die Beschäftigten von Zulieferern, sondern auch der Nutzen für die Kunden und die Gesamtgesellschaft.