Daten, die die Kreditwürdigkeit eines Geschäftsführers in Frage stellen, dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart von Wirtschaftsauskunfteien grundsätzlich aus allgemein zugänglichen Quellen gesammelt, gespeichert und an Nachfrager weitergeleitet werden. Dies wurde damit begründet, dass der Persönlichkeitsschutz bei einer gewerblichen Tätigkeit nicht soweit reicht wie der Schutz des privaten Bereichs.
In dem entschiedenen Fall betraf die Eintragung einen Geschäftsführer einer Bauträger-Gesellschaft, der fünf Jahre vorher eine andere GmbH, die er 20 Jahre als Geschäftsführer geleitet hatte, in die Insolvenz geführt hatte.
Urteil des OLG Stuttgart vom 12.12.2002.
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